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Cookies
von Daria Czyganowski

Cookies erfordern Einwilligung
Vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) wurde die aktive Einwilligung der Nutzer beim Speichern und Abrufen von Cookies gefordert. Dabei ist es unwichtig ob es sich um personenbezogene Daten handelt oder nicht. Technische Cookies zum Betreiben der Website sind davon nicht betroffen, allerdings greift die neue Regelung für alle Nutzer (egal ob personenbezogen oder nicht). Konkret betrifft es vor allem die Tracking-Cookies und Social Media Funktionen (z.B. Facebook, YouTube, Twitter etc.).
Tracking nur noch mit Einwilligung
Für die Auswertung der Website bzw. des Nutzerverhaltens der Kunden sind Tracking-Cookies erforderlich, mit deren Hilfe das Verhalten von den Website-Betreibern und Drittanbietern analysiert werden kann. Mit dem neuen EuGH Urteil vom 01.10.2019 ist ungefragtes Tracking nicht mehr möglich. Nutzer der Website müssen aktiv ein Informationsfeld auswählen, das heißt ein vorausgefülltes Feld ist nicht mehr rechtskonform. Erst nach der Auswahl des Opt-in, darf das Tracking beginnen.
Nicht nur das Tracking ist gemeint
Das beinhaltet sämtliche Funktionen die Nutzerdaten speichern und auswerten. Nicht nur Tracking-Dienste wie Google Analytics und Matomo, sondern auch Social Media Funktionen wie Facebook, Instagram oder YouTube, wobei es egal ist ob diese Dienste personenbezogene Daten erfassen oder nicht.
Empfehlung
Sämtliche Funktionen, die nicht zum Betreiben der Website erforderlich sind, sollten standardmäßig deaktiviert sein und dem Nutzer die Möglichkeit geben diese über ein Opt-in zu aktivieren.
Die Cookie-Hinweise sollten dementsprechend angepasst werden.
Will ich haben!
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